Werde Teil unserer FCP-Familie
Egal ob auf dem Platz oder daneben – Deine Unterstützung zählt! Entdecke unsere verschiedenen Mitgliedschaftsarten.
| Mitgliedschaft | Beschreibung | Jahresbeitrag |
| Aktivmitglied | Für alle aktiven Spieler in einer unserer Mannschaften (1. Mannschaft, Senioren 30+, Senioren 50+). Inklusive Trainings- und Spielbetrieb, Stimmrecht an der GV. | CHF 200 |
| Passivmitglied | Unterstütze den FCP ohne aktiven Spielbetrieb. Stimmrecht an der GV. | CHF 30 |
| Freiwilliges Training | Für alle, die gesund bleiben und nur an den Trainings der Mannschaften teilnehmen wollen. | CHF 40 |
RICHTLINIEN - MITGLIEDERBEITRÄGE
Mitglieder des FC Polizei Basel haben grundsätzlich die Verpflichtung den vollen Mitgliederbeitrag und die ausserordentlichen Gebühren zu bezahlen.
Die Rechnungsstellung der Beiträge und Gebühren für die nächstfolgende Saison erfolgt jeweils nach Abschluss der Saison im Juli/August. Wir bitten daher alle Mitglieder, inkl. Passivmitglieder, die geschuldeten Beträge für die neue Saison fristgerecht zu begleichen.
REDUZIERTER MITGLIEDERBEITRAG
Bei einem Eintritt zum FC Polizei Basel in der Winterpause (ab Januar) ist der Mitgliedsbeitrag hälftig zu entrichten.
AUSTRITT
Ein Austritt muss schriftlich, per E-Mail oder per Online-Formular bis spätestens Ende Juni eingereicht werden, ansonsten wird die Mitgliedschaft automatisch verlängert und der Mitgliederbeitrag für die kommende Saison wird in Rechnung gestellt.
KEINE BEITRAGSREDUKTION
- Sofern per 30. Juni kein Austrittsschreiben, schriftlich oder per Email, eingereicht wird, ist der Mitgliedsbeitrag für die kommende Saison geschuldet. Die Mitgliedschaft wird automatisch jedes Jahr verlängert.
- Gesundheitlich bedingte Verletzungspausen oder nur teilweise eingesetzte Spieler bezahlen den vollen Mitgliederbeitrag.
- Militär- und Zivildienstleistende können in der Regel an Wochenenden im Meisterschaftsbetrieb eingesetzt werden und haben demzufolge den vollen Beitrag zu entrichten.
- Bei einem Austritt während der Saison erfolgt keine anteilmässige Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages.
- Bei einem Vereinsausschluss während der Saison erfolgt keine anteilsmässige Rückerstattung des Mitgliederbeitrages.
- Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand endgültig über die Höhe des zu zahlenden Mitgliederbeitrages.
ZAHLUNGSKONDITIONEN
- Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils im Juli/August zu Beginn der neuen Saison.
- Die Mitgliederbeitragsrechnung ist innerhalb 30 Tagen zu bezahlen. Danach werden säumige Zahler vom Spielbetrieb UND Trainingsbetrieb suspendiert. Der Mitgliederbeitrag gilt trotzdem als geschuldet.
- Der Verein kann für jede Mahnung eine Mahngebühr von CHF 50.00 erheben.
- Passivmitglieder werden nach der ersten Mahnung vom Verein ausgeschlossen.
ABSCHLIESSENDES
- Mit der Bezahlung des Mitgliederbeitrages wird akzeptiert, dass die Personendaten des jeweiligen Mitglieds in der Datenbank von Clubcorner erfasst werden. Falls im Rahmen der Mitgliedschaft persönliche Daten an externe Dritte übermittelt werden, stellt FC Polizei Basel gemäss Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sicher, dass personenbezogene Daten geschützt sind. Zudem stimmt das Mitglied bzw. der gesetzliche Vertreter einer Bildveröffentlichung von Personenaufnahmen (Teamfoto, Szenen von Training/Spiel) ohne Namensangabe vorbehaltlos zu. Diese Bilder werden für die Vereins-Homepage und etwaige Vereinspublikationen verwendet.
- Alle Beteiligten inkl. Verein, Trainer, Spieler und Angehörige wissen, welche grundsätzlichen Regeln im FC Polizei Basel Verhaltenskodex enthalten sind. Spieler und Angehörige, übernehmen die Verantwortung für ihr Verhalten, erklären sich damit einverstanden und verpflichten sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex.
- Unnötige Bussen oder Gebühren, (z.B. gelbe Karte wegen reklamieren, unsportliches Verhalten, etc.), werden den Mitgliedern weiterverrechnet.
Link: Statuten FCP (für detaillierte Rechte & Pflichten)
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